Wer ein Problem hat, sucht den „Fachmann“ für dieses und jenes.
Das Keyword „Fachmann“ in Kombination mit einer Tätigkeit oder einem Problem, ergibt eine grosse Anzahl von Keyword Phrasen, auf die sehr leicht optimiert werden kann.
Der „Fachmann für Rohrverstopfung“ wird häufiger gesucht als der „Sanitär Fachbetrieb“.
Suchmaschinen Algorithmen können noch nicht einmal „Rechtsanwalt“ und „Rechtsanwältin“ generalisieren.
Wenn es einer Rechtsanwältin lächerlich vorkommt, auf Ihrer Website und auch auf allen Social Media Kanälen als „Fachmann für Mietrecht“ aufzutreten, wird sie in Suchmaschinen benachteiligt. Suchmaschinen nötigen sozusagen zu einem merkwürdigen Sprachgebrauch und gleichzeitig ändert sich der Sprachgebrauch nicht, weil genau diese Phrasen aus Gründen der Reichweite häufig zu finden sind. Wer sich davon trennen möchte, büst Reichweite ein.
Einen Wehrmutstropfen gibt es allerdings in diesem Dilemma:
Wer seinen Sprachgebrauch ändert, wird damit genau in der Zielgruppe, die bereits ihren Sprachgebrauch geändert hat, sehr gut gefunden. Suchen Mandanten explizit nach einer Rechtsänwältin, Webdesignerin etc. werden Sie gefunden und treffen auf eine Person, die den Mehrwert, den Frauen oft mitbringen sehr zu schätzen weiss.
Wer also sagt, es gebe in bestimmten Bereichen keine oder zu wenig Frauen, sucht vielleicht auch nicht gezielt danach.
Meist sind Frauen nur unsichtbar.
Wenn Sie als Frau sichtbarer werden wollen, suchen Sie sich dafür besser keinen Fachmann, sondern eine Fachfrau, die sich der Problematik bewusst ist.
Denn offiziell gibt es dieses Problem ja gar nicht. Wir haben ja Gleichberechtigung und fügen hinter Berufsbezeichnungen in Stellenausschreibungen ein (m/w/d) hinzu.
Ein Schelm, wer böses dabei denkt und meint, dass männlich formulierte Berufsbezeichnungen weiterhin die Algorithmen füttern sollen.
Update:
Sobald das Thema Gendern auf Social Media angesprochen wird, wird es lebhaft kommunikativ.
Sprache ist lebendig und verändert sich, wer das beim Thema SEO nicht in Betracht zieht, ist schlecht beraten. Ob Sie gendern oder nicht, ist Ihnen überlassen. Es gilt die Konsequenzen in jedem Einzelfall zu überdenken. SEO ist kein IT Kniff, sondern in erster Linie Sprache. SEO Dienstleistung ist also in erster Linie gute Beratung, denn Ihren Firmennamen, Ihre Texte, die Art wie Sie auftreten und sich ausdrücken, ist Ihre eigene Aufgabe, die andere für Sie nicht übernehmen können.
Es gibt natürlich Ausweich Formulierungen. Der Punkt auf den dieser Artikel hinweisen möchte ist der, dass die männliche Form mehr Keyword Optionen hat als die weibliche oder gegenderte Form und dies entsprechende Auswirkungen hat. Vielleicht ist der Begriff Rechtsanwältin nicht optimal gewählt, weil viele Anwältinnen in einer Sozietät arbeiten und auch über neutrale Begriffe wie „Mietrecht“ oder „Kanzlei“ auffindbar sind. Beim Begriff „Journalistin“ ist dies jedoch schon wieder eingeschränkt. Eine Portfolio Seite einer Journalistin, die sich nicht als Journalist präsentieren möchte, hat eben ein anderes Ranking Verhalten und das ist eben keine zufällige Korrelation.
Und ja Suchmaschinen können generalisieren, aber sie machen das eben nicht gleichwertig in beide Richtungen.
Während der Begriff „Fachanwalt Familienrecht“ ca 3,5mio Ergebnisse zeigt werden beim Begriff „Fachanwältin Familienrecht“ nur ca 1,5mio Ergebnisse angezeigt und dazu werde ich gefragt, ob ich denn wirklich eine Anwältin wolle oder nicht doch lieber einen Anwalt. Wenn die Suchmaschine beide Begriffe als gegeneinander austauschbar betrachten würde (wie zb bei Einzahl und Mehrzahl eines Begriffes), sollten die Ergebnisse gleich sein. Es ist also davon auszugehen, dass unter „Fachanwalt“ eben nicht alle „Fachanwältinnen“ auch gleichermassen gelistet werden.
Das Argument, dass es eben mehr Anwälte als Anwältinnen gebe, ist irrelevant, weil wer „Anwalt“ sucht angeblich ja dabei immer „Anwältin“ mitdenkt und dann zumindest auch vorgeschlagen bekommen sollte.
Zumindest ist der Unterschied signifikant genug und auch hinreichend genug fachlich untersucht, um in den Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Einzug zu halten und nicht einfach negiert zu werden.
Punkt 4.4 verdient Beachtung.